Ingenieurtechnische Untersuchungen zu ertragbaren Setzungen
Die Colditzbrücke wurde von 1957 bis 1958 erbaut. Sie ersetzte die im April 1945 gesprengte Achenbachbrücke. Von der 1905 errichteten Brücke wurden Bogenkämpfer- und Widerlagerfundamente sowie Teile der gemauerten Widerlager in der Böschungskrone wiederverwendet.
Die Brücke besteht aus vier parallel angeordneten und untereinander versteiften Bogenrippen. Über den Bogenrippen sind horizontale Fahrbahnträger angeordnet. Die vorgespannten Fahrbahnlängsträger sind über Stützen von 0,30 x 0,30 m auf dem Bogen aufgeständert. Im Scheitel bilden die Fahrbahnlängsträger über einen Bereich von 20,6 m mit dem Bogen einen massiven Querschnitt. Die Vorspannung der Fahrbahnlängsträger wird im Scheitelbereich nicht durchgeführt.
Die Brücke ist insgesamt 80 m lang, der Bogen spannt über 49 m.
Die Colditzbrücke ist in die Landesdenkmalliste von Berlin aufgenommen worden.
Für die Colditzbrücke waren 2002 in Vorbereitung auf den Ausbau des Teltowkanals extrem geringe Verformungsgrenzwerte für die Bogenfundamente ermittelt worden. Die angegebenen Grenzwerte wurden im Juli 2009 während der Ausbaumaßnahmen erreicht. Die Spundwände waren zu diesem Zeitpunkt auf jeweils 20 m an die Brücke herangeführt worden. Der weitere Einbau der Spundwände im Brückenbereich wurde daraufhin ausgesetzt.
Dies war Anlass ingenieurtechnische Untersuchungen zur Auswirkungen von Stützensenkungen im Widerlagerbereich und auch an den Bogenkämpferfundamenten vorzunehmen.
Leistungsumfang
- Statische Untersuchung zu Auswirkungen von Stützensenkungen durch auf der Nachrechnungsrichtlinie basierende Tragfähigkeitsbetrachtungen
Auftraggeber/Bauherr
Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin
Bearbeitungszeitraum
2014 bis 2015
Karte
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